I.
Mit Antrag vom 8.11.2004 hat der Kläger für die Durchführung eines Kündigungsschutzverfahrens Prozesskostenhilfe beantragt. In der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gleichen Datums gab der Kläger u. a. 2 Bausparverträge über 6000 EUR, Fälligkeit Juni 2005, und über 500 EUR, Fälligkeit September 2005, an.
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