I.
Zum Parteivorbringen in erster Instanz und zu den dort getroffenen tatsächlichen Feststellungen wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Redaktionelle Anmerkung:
Auszug aus dem Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|