Das Verfahren wird eingestellt.
Die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 15. November 2007 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juni 2013 sind wirkungslos.
Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beigeladene je zur Hälfte. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
Das Verfahren ist in entsprechender Anwendung des §
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