Die Verfügungskläger haben in R.-R. ein Einfamilienhaus errichtet; mit der Erstellung der hierfür notwendigen Pläne sowie der Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens hatten sie die Architektin W. aus A. beauftragt; nach Erstellung des Rohbaues wurde der Architektenvertrag mit Frau W. einvernehmlich beendet und der Verfügungsbeklagte mit den weiteren Architektenleistungen von den Verfügungsklägern betraut (Vertrag vom 12. April 1996, Bl. 8 ff d.A.). Nachdem der Verfügungsbeklagte unter dem 15. Mai 1996 den Verfügungsklägern eine Abschlagsrechnung über 25.078,42 DM (Bl. 17/18 d.A.) zugeleitet hatte, kam es in der Folgezeit zwischen den Parteien zu Differenzen, in deren weiteren Verlauf es zu beiderseitigen Kündigungen des Vertragsverhältnisses kam (Bl. 19-22 d.A.).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|