BGH - Urteil vom 23.01.1969
III ZR 84/68
Normen:
BBauG § 87;
Fundstellen:
BRS 26 Nr. 44
WM 1969, 393
Vorinstanzen:
I. LG Kiel ? Urteil vom 16.11.1965 ? Baul ...,
II. OLG Schleswig ? Urteil vom 22.01.1968 ? Baul ...,

Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Wege der Enteignung aus Gründen des allgemeinen Wohls

BGH, Urteil vom 23.01.1969 - Aktenzeichen III ZR 84/68

DRsp Nr. 2009/18550

Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Wege der Enteignung aus Gründen des allgemeinen Wohls

Das Wohl der Allgemeinheit kann es erfordern, im Wege der Enteignung ein Grundstück mit einem als Grunddienstbarkeit einzutragenden Wegerecht für einen Interessentenweg zu belasten; maßgeblich kann hierbei neben den Interessen der Anlieger das Interesse sein, das die Öffentlichkeit an der einheitlichen Planung hat.

Auf die Revision des Antragstellers Dr. Z. wird das Urteil des Senats für Baulandsachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 22. Januar 1968 aufgehoben. Die Berufung des Antragsgegners R. gegen das Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts in Kiel vom 16. November 1965 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner R. hat auch die Kosten der Rechtsmittelzüge zu tragen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BBauG § 87;

Tatbestand: