Der Beklagte ist Eigentümer eines Betriebsgrundstücks in D., auf dem u.a. eine Gewerbehalle steht. Für die Mutter des Beklagten war früher ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen. In Ausübung dieses Rechts hatte sie das Grundstück seit dem 1. September 1979 an die Meyer & Co GmbH KG (künftig: KG) vermietet. Der Nießbrauch der Mutter, die am 27. März 1982 verstarb, ist bereits am 31. Juli 1980 gelöscht worden.
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