Eintragung von Modifizierungen bei Vormerkung zur Sicherung eines künftigen Anspruchs
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20.12.1993 - Aktenzeichen 11 Wx 10/93
DRsp Nr. 1995/9284
Eintragung von Modifizierungen bei Vormerkung zur Sicherung eines künftigen Anspruchs
»1. Bei einer Vormerkung zur Sicherung eines künftigen Anspruchs ist die Eintragung von Modifizierungen der Voraussetzungen für die Entstehung des Anspruchs zulässig.2. Besteht die Modifizierung darin, daß die Unwiderruflichkeit des Angebots verlängert wird, die künftig Berechtigten aber - wie schon bisher - auch weiterhin nach Ausübung des Widerrufs binnen einer Frist von zwei Wochen das Angebot doch noch annehmen können, so bedarf es für die Änderung der Vormerkung nicht der Zustimmung eines nachstehenden Berechtigten.«