OLG Karlsruhe - Beschluß vom 20.12.1993
11 Wx 10/93
Normen:
BGB § 883 § 885 ;
Fundstellen:
DNotZ 1994, 252
DRsp I(150)336b
MittBayNot 1994, 328
OLGZ 1994, 385
Rpfleger 1994, 291

Eintragung von Modifizierungen bei Vormerkung zur Sicherung eines künftigen Anspruchs

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20.12.1993 - Aktenzeichen 11 Wx 10/93

DRsp Nr. 1995/9284

Eintragung von Modifizierungen bei Vormerkung zur Sicherung eines künftigen Anspruchs

»1. Bei einer Vormerkung zur Sicherung eines künftigen Anspruchs ist die Eintragung von Modifizierungen der Voraussetzungen für die Entstehung des Anspruchs zulässig.2. Besteht die Modifizierung darin, daß die Unwiderruflichkeit des Angebots verlängert wird, die künftig Berechtigten aber - wie schon bisher - auch weiterhin nach Ausübung des Widerrufs binnen einer Frist von zwei Wochen das Angebot doch noch annehmen können, so bedarf es für die Änderung der Vormerkung nicht der Zustimmung eines nachstehenden Berechtigten.«

Normenkette:

BGB § 883 § 885 ;
Fundstellen
DNotZ 1994, 252
DRsp I(150)336b
MittBayNot 1994, 328
OLGZ 1994, 385
Rpfleger 1994, 291