OVG Niedersachsen - Beschluss vom 06.11.2007
12 ME 309/07
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4 ; BauGB § 35 Abs. 3 ; BauGB § 36 ; NGO § 72 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
VG Stade, vom 17.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 763/07

Einvernehmen, gemeindliches; Ersetzung; Schweinemast; Planungshoheit

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.11.2007 - Aktenzeichen 12 ME 309/07

DRsp Nr. 2008/2218

Einvernehmen, gemeindliches; Ersetzung; Schweinemast; Planungshoheit

»Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Zuge der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer Schweinemastanlage im Außenbereich.«

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4 ; BauGB § 35 Abs. 3 ; BauGB § 36 ; NGO § 72 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin ist Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde gleichen Namens und liegt im Kreisgebiet des Antragsgegners. Sie begehrt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dagegen, dass der Antragsgegner dem Beigeladenen nach vorheriger Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens und Ablehnung ihres Antrages auf Zurückstellung des Baugesuchs eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Schweinemastanlage erteilt und die sofortige Vollziehung der Einvernehmensersetzung und der Genehmigung angeordnet hat. Eine im Lauf des Verfahrens erteilte Nachtragsbaugenehmigung und eine vorhergehende für sofort vollziehbar erklärte Einvernehmensersetzung sind in das Verfahren einbezogen worden.