BGH - Urteil vom 13.12.1989
IVb ZR 19/89
Normen:
ZPO § 322 Abs.1;
Fundstellen:
AnwBl 1990, 321
BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Bereicherungsklage 1
BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 8
BauR 1990, 249
DRsp IV(415)202a-b
MDR 1990, 607
NJW 1990, 1795
WM 1990, 784

Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

BGH, Urteil vom 13.12.1989 - Aktenzeichen IVb ZR 19/89

DRsp Nr. 1992/1510

Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

Die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils steht einer neuen Klage mit anderem Streitgegenstand auch dann nicht entgegen, wenn das Klageziel äußerlich unverändert geblieben ist und die Tatsachen schon im Vorprozeß hätten geltendgemacht werden können, so im Falle der Abweisung einer Werklohnklage und späterer, auf einen neuen Sachverhalt gestützter Bereicherungsklage.

Normenkette:

ZPO § 322 Abs.1;