BAG - Urteil vom 11.06.1997
10 AZR 525/96
Normen:
TVG § 1 Tarifverträge: Bau; VTV (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - vom 12. November 1986 in der Fassung vom 6. Januar 1989 und vom 22. Dezember 1989) § 1 Abs. 2 Abschn. II, § 24;
Fundstellen:
AP Nr. 200 zu § TVG Tarifverträge: Bau
BB 1997, 2008
DB 1997, 2388
NZA 1997, 1353
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 17.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3897/93
II. Hessisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 18. März 1996 - 16 Sa 846/95 ,

Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als baugewerbliche Tätigkeit

BAG, Urteil vom 11.06.1997 - Aktenzeichen 10 AZR 525/96

DRsp Nr. 1997/7242

Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als baugewerbliche Tätigkeit

»Die Einweisung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern eines Nachunternehmens ist als eigene baugewerbliche Tätigkeit des von der ZVK in Anspruch genommenen Betriebes anzusehen, wenn die Arbeitnehmer Arbeiten ausführen, die vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfaßt werden, der Nachunternehmer vom Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt worden ist und ohne die Tätigkeit des Nachunternehmens die Bauarbeiten von eigenen Arbeitnehmern durchgeführt werden müßten (Fortführung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 26. Mai 1993 - 10 AZR 310/92 - n.v.).«

Normenkette:

TVG § 1 Tarifverträge: Bau; VTV (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - vom 12. November 1986 in der Fassung vom 6. Januar 1989 und vom 22. Dezember 1989) § 1 Abs. 2 Abschn. II, § 24;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte im Klagezeitraum einen Baubetrieb im Sinne der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes unterhalten hat und daher zur Beitragszahlung an die Klägerin verpflichtet ist.