I.
Die Klägerin verlangt restlichen Werklohn.
Die Beklagte beauftragte sie gemäß Schreiben vom 01.09.1999 (Bl. 3 GA) als Subunternehmerin mit Verglasungsarbeiten auf dem ersten Bauabschnitt eines Bauvorhabens J...-Straße in B.... Unter Einbeziehung der Vertragsunterlagen des Hauptauftraggebers galt die VOB/B. Vereinbart war ein Pauschalpreis von 350.000,00 DM netto (406.000,00 DM brutto).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|