OLG Brandenburg - Urteil vom 09.12.2004
12 U 120/04
Normen:
VOB/B § 14 Nr. 1 ; BGB § 242 ; ZPO § 138 Abs. 4 § 531 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Brandenburg 2005, 222

Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung bei eigenem Aufmaß; Zulassung neuer Beweismittel in der Berufungsinstanz; Voraussetzungen des Bestreitens mit Nichtwissen

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.2004 - Aktenzeichen 12 U 120/04

DRsp Nr. 2005/13346

Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung bei eigenem Aufmaß; Zulassung neuer Beweismittel in der Berufungsinstanz; Voraussetzungen des Bestreitens mit Nichtwissen

»1. Der Auftraggeber ist mit Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung sowie die Richtigkeit der von dem Auftragnehmer abgerechneten Mengen und Massen gem. § 242 BGB ausgeschlossen, wenn er selbst ein eigenes Aufmaß erstellt und gegenüber seinem Auftragnehmer die Leistungen des Auftragnehmers abgerechnet hat und dabei die von dem Auftragnehmer abgerechneten Mengenangaben seinem eigenen Aufmaß zu Grunde gelegt hat.