Die Klägerin lieferte auf die Bestellung der Firma S in W. an deren Kundin, die Firma F, D./USA, einen Polymerisierkanal. Die Klägerin und die Firma S hatten über die Zahlung der Gesamtvergütung von 1.557.689 DM folgendes vereinbart:
"40 % des Gesamtauftragswertes Anzahlung bei Bestellung gegen Vorlage unserer Rechnung mit anteiliger Mehrwertsteuer..
Fa. M übergibt eine Bankgarantie mit Gültigkeit bis zur Lieferung.
40 % des Gesamtauftragswertes spätestens 3 Wochen nach Lieferung gegen Vorlage unserer Rechnung mit anteiliger Mehrwertsteuer.
20 % des Gesamtauftragswertes nach Abnahmeprotokoll, jedoch spätestens 4 Monate nach Lieferung.
Fa. S übergibt bei Lieferung eine Bankgarantie mit Gültigkeit bis 4 Monate nach Lieferung. "
Die Lieferung wurde am 15. Januar 1987 abgeschlossen.
Am 23. Januar 1987 übernahm die beklagte Bank im Auftrag der Firma S' nachstehende
"Zahlungsbürgschaft
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