Im Jahre 1982 erteilte die Niedersächsische Hochschulbau GmbH der ARGE, bestehend aus der Klägerin und der Firma H. GmbH & Co. KG in Ha. (Firma H.), den Auftrag zur Erweiterung und zum Umbau der Kühlwasseranlage an der Technischen Universität B. mit einem Auftragsvolumen von rd. 487.000 DM brutto. Im Verlaufe des Berufungsverfahrens wurde die Auftraggeberin mit der Niedersächsischen Gesellschaft für Öffentliche Finanzierungs mbH unter Ausschluß der Abwicklung verschmolzen. Für die Auftraggeberin ist das beklagte Land, das gegenüber der Gesellschaft zur Prozeßführung befugt ist, mit Zustimmung der Klägerin als Partei in den Prozeß eingetreten.
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