I. Wegen des Sachverhalts wird zunächst auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, zwar sei der Kläger klagebefugt, insbesondere erstelle und empfehle der Beklagte die VOB/B nicht ausschließlich zur Verwendung zwischen Unternehmern und/oder der öffentlichen Hand. Der Beklagte sei damit nämlich als Empfehler von allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne des §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|