Die Beschwerde bleibt erfolglos. Die Rechtssache hat nicht die in der Beschwerde behauptete grundsätzliche Bedeutung (§
Der Kläger bekämpft die seiner Ansicht nach bevorstehende Inanspruchnahme einiger seiner Grundstücke zur Errichtung einer 110-kV-Doppel(frei)leitung. Er hält in diesem Zusammenhang mehrere Fragen für grundsätzlich klärungsbedürftig.
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