Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Bestreiten der Mangelhaftigkeit durch den Unternehmer
OLG München, Urteil vom 12.06.2003 - Aktenzeichen 28 U 4242/02
DRsp Nr. 2004/19832
Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Bestreiten der Mangelhaftigkeit durch den Unternehmer
»1. Ein Unternehmer, der die Mangelhaftigkeit seines Gewerks zu Unrecht endgültig und bestimmt bestreitet, verhält sich widersprüchlich, wenn er sich hinsichtlich der Mangelbeseitigung gleichzeitig auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 648aBGB beruft.2. Deutet nichts darauf hin, dass eine Aufforderung des Bestellers zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung eine Änderung der Einstellung des Unternehmers bewirken könnte, kann der Besteller die Nachbesserung des Unternehmers ablehnen, sofort Schadensersatz verlangen und diesen mit dem Werklohnanspruch des Unternehmers verrechnen.«