Entbehrlichkeit der Nachfrist bei ernsthafter Zahlungsverweigerung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003 - Aktenzeichen 5 U 102/02
DRsp Nr. 2004/19625
Entbehrlichkeit der Nachfrist bei ernsthafter Zahlungsverweigerung
»1. Die nach § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 1 VOB/B erforderliche ausdrückliche Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Zahlung des von ihm geschuldeten Werklohnes ernstlich verweigert.2. Ein Fall der ernsthaften Erfüllungsverweigerung ist gegeben, wenn der Auftraggeber den vom Auftragnehmer geltend gemachten Anspruch mit eigenen Maßnahmen zu Fall zu bringen versucht, so wenn er mit einer ihm vermeintlich - tatsächlich jedoch nicht - zustehenden Forderung gegen den Werklohnanspruch des Auftragnehmers aufrechnet, da er hiermit deutlich macht, dass er durch die Aufrechnung die Schuld als erfüllt ansieht und keine weitere Leistung zu erbringen beabsichtigt.«