Entbehrlichkeit einer Fristsetzung; Anforderungen an die Bemessung der Frist zur Mängelbeseitigung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 5 U 5/00
DRsp Nr. 2004/19641
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung; Anforderungen an die Bemessung der Frist zur Mängelbeseitigung
»1. Zweifelt der Unternehmer die Feststellungen eines von dem Besteller eingeholten Privatgutachtens über eine Mangelursache an und hält an seiner Auffassung fest, so liegt darin nicht ohne weiteres eine Verweigerung der Nachbesserung, die eine Fristsetzung entbehrlich macht. 2. Die Androhung gemäß §634 Abs. 1 Satz 1 BGB, nach Fristablauf Leistungen des Unternehmers abzulehnen, muss i.d.R. mit der Fristsetzung verbunden werden. 3. Die Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung muss so bemessen sein, dass sie erst nach der für die Leistung selbst (hier: Fertigstellung und Übergabe der Eigentumswohnung) vorgesehenen Frist abläuft. «