VGH Baden-Württemberg - (Normenkontroll-) Beschluß vom 27.07.1979
III 3871/78
Normen:
BBauG § 2 Abs. 2; BBauG § 8 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
BRS 35 Nr. 19

Entbehrlichkeit eines Flächennutzungsplanes

VGH Baden-Württemberg, (Normenkontroll-) Beschluß vom 27.07.1979 - Aktenzeichen III 3871/78

DRsp Nr. 2009/19115

Entbehrlichkeit eines Flächennutzungsplanes

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Flächennutzungsplan nach § 2 Abs. 2 BBauG a.F. entbehrlich ist, weil der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen.

Normenkette:

BBauG § 2 Abs. 2; BBauG § 8 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "W.-Feld" der Antragsgegnerin für den Ortsteil O. . Sie ist Eigentümerin des mit einem Wohnhaus und einer Garage bebauten Grundstücks Flurstück-Nr. 12324, das im Wege der Umlegung aus dem Grundstück Flurstück-Nr. 4074 hervorgegangen ist.