Enteignung bei abweichender Nutzungsbestimmung im Bebauungsplan
BGH, vom 16.12.1982 - Aktenzeichen III ZR 141/81
DRsp Nr. 1996/14256
Enteignung bei abweichender Nutzungsbestimmung im Bebauungsplan
Die Enteignung für die Anlegung von PKW-Stellplätzen ist unzulässig, wenn der Bebauungsplan für diese Fläche die konkrete Nutzung als Baugrundstück für Krankenhausgebäude vorsieht.