BGH vom 08.11.1979
III ZR 87/78
Normen:
BauGB § 92 ;
Fundstellen:
BGHZ 76, 1
DRsp V(522)196b
DVBl 1980, 285
NJW 1980, 835

Enteignung eines Teilgrundstücks

BGH, vom 08.11.1979 - Aktenzeichen III ZR 87/78

DRsp Nr. 1996/14521

Enteignung eines Teilgrundstücks

Ob der von einer Teilenteignung betroffene Eigentümer eines Wohnhausgrundstücks nach Abs._3 die Ausdehnung der Enteignung auf das Restgrundstück verlangen kann, hängt von den nachteiligen Auswirkungen des Enteignungsvorhabens ab (Straßenbau mit hoher Stützmauer) und nicht nur von den unmittelbaren Folgen der Verkleinerung und Zerschneidung. Es bleiben die Nachteile außer Betracht, die für das Restgrundstück auch entstanden wären, wenn die Anlage an der Grenze des ungeteilten Grundstücks entstanden wäre, es sei denn, der Eigentümer hätte kraft Nachbarrechts den Bau einer solchen Anlage untersagen können.

Normenkette:

BauGB § 92 ;
Fundstellen
BGHZ 76, 1
DRsp V(522)196b
DVBl 1980, 285
NJW 1980, 835