Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. Mai 1971 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen
Der Kläger ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass der am ..., ... 1964 verstorbenen Frau Auguste Ke. geb. L. aus Li. Zum ungeteilten Nachlass gehört das im Grundbuch von Li. Band ... Blatt ... eingetragene, mit einem 2 1/2-geschossigen Wohnhaus bebaute Grundstück ... . Es ist 1.761 qm groß und voll erschlossen; es liegt stadtkernnah, nach dem Baugebietsplan der Beklagten vom 06. Mai 1957 im Innenbereich und könnte danach gewerblich genutzt und dreigeschossig bebaut werden. Zurzeit ist es zu Wohnzwecken vermietet und bringt eine jährliche Bruttomiete von rund 6.000 DM.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|