BGH - Urteil vom 15.03.1962
III ZR 211/60
Normen:
GG Art. 14;
Fundstellen:
BGHZ 37, 44
LM Nr. 10 zu Art. 15 (Cb) GrundG
MDR 1962, 722
NJW 1962, 1439
Vorinstanzen:
OLG Celle ? Urteil vom 15.10.1960 ? 3 U ...,

Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen bei durch militärische Schießübungen verursachten Verlust von im Wald gelagerten Holzes

BGH, Urteil vom 15.03.1962 - Aktenzeichen III ZR 211/60

DRsp Nr. 2009/18525

Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen bei durch militärische Schießübungen verursachten Verlust von im Wald gelagerten Holzes

Wird Holz, das aus Waldungen eines Truppenübungsplatzes gekauft worden ist und dort lagert, durch einen infolge Schießübungen der Streitkräfte ausgelösten Waldbrand vernichtet, so hat der Holzkäufer mangels entgegenstehender Abreden oder Regelungen einen Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 15. Oktober 1960 aufgehoben.

Die. Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

GG Art. 14;

Tatbestand: