A)
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2) zur Leistung von Entschädigung. Die Beteiligte zu 1) betreibt auf einem von ihrem geschäftsführenden Mitgesellschafter angepachteten Grundstück seit Mai 1998 eine Windkraftanlage. Mit Bauschein vom 08.12.1999 erhielt die Beteilige zu 1) von der Beteiligten zu 2) die Baugenehmigung zur Errichtung einer weiteren Windkraftanlage. Diese Genehmigung nutzte sie nicht aus.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|