OLG Hamm - Urteil vom 21.09.2006
16 U Baul 5/06
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3 ; BauGB § 39 ; BauGB § 42 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2007, 381
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, vom 08.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 18/05

Entschädigungsanspruch wegen Ausweisung eines Windkraftparks in Flächennutzungsplan

OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2006 - Aktenzeichen 16 U Baul 5/06

DRsp Nr. 2007/1749

Entschädigungsanspruch wegen Ausweisung eines Windkraftparks in Flächennutzungsplan

Die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in einem Flächennutzungsplan begründet keine Entschädigungsansprüche in analoger Anwendung der §§ 39, 42 BauGB für die Eigentümer solcher Grundstücke im Außenbereich, die nicht in der entsprechenden Konzentrationszone liegen.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3 ; BauGB § 39 ; BauGB § 42 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

540 ZPO)

A)

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2) zur Leistung von Entschädigung. Die Beteiligte zu 1) betreibt auf einem von ihrem geschäftsführenden Mitgesellschafter angepachteten Grundstück seit Mai 1998 eine Windkraftanlage. Mit Bauschein vom 08.12.1999 erhielt die Beteilige zu 1) von der Beteiligten zu 2) die Baugenehmigung zur Errichtung einer weiteren Windkraftanlage. Diese Genehmigung nutzte sie nicht aus.