BGH - Urteil vom 15.02.1996
III ZR 143/94
Normen:
BFStrG § 19 Abs. 5 ; BW EnteigG § 7;
Fundstellen:
BGHR BadWürttLEnteigG § 7 Rechtsposition 1
BGHR FStrG § 19 Abs. 5 Jagdausübungsrecht 1
BGHZ 132, 63
DVBl 1996, 669
DÖV 1996, 702
NJW 1996, 1897
NVwZ 1996, 933
UPR 1996, 222
VersR 1996, 1281
WM 1996, 1231
ZfBR 1996, 288
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart,
LG Stuttgart,

Entschädigungsansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verkleinerung des Jagdbezirks im Zuge der Errichtung einer Autobahn

BGH, Urteil vom 15.02.1996 - Aktenzeichen III ZR 143/94

DRsp Nr. 1996/19464

Entschädigungsansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verkleinerung des Jagdbezirks im Zuge der Errichtung einer Autobahn

»Wird bei der Errichtung einer Autobahn die Teilfläche eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks für den Bau der Trasse in Anspruch genommen, kann die in ihrem Jagdausübungsrecht betroffene Jagdgenossenschaft Ausgleich der Vermögensnachteile verlangen, die ihr durch die Verkleinerung des Jagdbezirks und durch die Erschwernisse bei der Jagdausübung auf den ihr verbliebenen Restflächen entstanden sind. Dieser Anspruch ist auf eine Enteignungsentschädigung gerichtet, so daß er schon aus diesem Grunde unabhängig davon geltend gemacht werden kann, ob er im Planfeststellungsbeschluß berücksichtigt worden ist.«

Normenkette:

BFStrG § 19 Abs. 5 ; BW EnteigG § 7;

Tatbestand: