OLG Hamburg - Beschluss vom 21.11.2003
1 Verg 3/03
Normen:
VOL/A § 25 Nr. 2 ; GWB § 114 § 117 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2004, 230
Vorinstanzen:
Vergabekammer Finanzbehörde Hamburg - FB 3/03 - 14.08.2003,

Entscheidung der Vergabekammer über die Erteilung des Zuschlags bei rechtlichen Bedenken der Vergabestelle

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.11.2003 - Aktenzeichen 1 Verg 3/03

DRsp Nr. 2005/3875

Entscheidung der Vergabekammer über die Erteilung des Zuschlags bei rechtlichen Bedenken der Vergabestelle

»1. Sieht sich eine Vergabestelle nur durch einen rechtlichen Umstand, der sich als irrelevant erweist, gehindert, den Zuschlag zu erteilen, kann sie durch die Vergabekammer dazu verpflichtet werden, das Verfahren zum Abschluss zu bringen. 2. Da die Frage, ob mit einem Wechsel des Vertragsreeders von Forschungsschiffen eine Betriebsübernahme i.S.des § 613a BGB verbunden ist, rechtlich noch nicht geklärt ist, handelt die Vergabestelle nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie einer vertretbaren Auslegung den Vorzug einräumt und in der Ausschreibung auf die damit verbundenen Risiken hinweist.«

Normenkette:

VOL/A § 25 Nr. 2 ; GWB § 114 § 117 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanz: Vergabekammer Finanzbehörde Hamburg - FB 3/03 - 14.08.2003,
Fundstellen
OLGReport-Hamburg 2004, 230