Entscheidung der Vergabekammer über die Erteilung des Zuschlags bei rechtlichen Bedenken der Vergabestelle
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.11.2003 - Aktenzeichen 1 Verg 3/03
DRsp Nr. 2005/3875
Entscheidung der Vergabekammer über die Erteilung des Zuschlags bei rechtlichen Bedenken der Vergabestelle
»1. Sieht sich eine Vergabestelle nur durch einen rechtlichen Umstand, der sich als irrelevant erweist, gehindert, den Zuschlag zu erteilen, kann sie durch die Vergabekammer dazu verpflichtet werden, das Verfahren zum Abschluss zu bringen.2. Da die Frage, ob mit einem Wechsel des Vertragsreeders von Forschungsschiffen eine Betriebsübernahme i.S.des § 613aBGB verbunden ist, rechtlich noch nicht geklärt ist, handelt die Vergabestelle nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie einer vertretbaren Auslegung den Vorzug einräumt und in der Ausschreibung auf die damit verbundenen Risiken hinweist.«