OLG München - Endurteil vom 27.06.2018
15 U 1640/17 Rae
Normen:
ZPO § 300;
Fundstellen:
AnwBl 2019, 111
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 13.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen O 1187/14

Entscheidung des Berufungsgerichts bei Fehlen eines Verkündungsprotokolls hinsichtlich der angefochtenen Entscheidung

OLG München, Endurteil vom 27.06.2018 - Aktenzeichen 15 U 1640/17 Rae

DRsp Nr. 2018/14435

Entscheidung des Berufungsgerichts bei Fehlen eines Verkündungsprotokolls hinsichtlich der angefochtenen Entscheidung

Fehlt es an einem beweiskräftigen Verkündungsprotokoll und lässt sich auch nicht anderweitig feststellen, ob das Urteil erster Instanz verkündet worden ist, ist das Urteil durch das Berufungsgericht - zur Klarstellung - aufzuheben und die Sache an das Gericht erster Instanz zurückzuweisen.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 13.01.2017, Az. 1 HK O 1187/14, aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Landshut zurückverwiesen.

2.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht Landshut vorbehalten.

Gerichtsgebühren für die Berufungsinstanz sowie gerichtliche Gebühren und Auslagen, die durch das aufgehobene Urteil verursacht worden sind, werden nicht erhoben.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 300;

Entscheidungsgründe

I.

Die Parteien streiten über anwaltliche Vergütung.

I. II.