I. Es wird erwogen, die Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, sofern der Kläger die Klageanträge zu 9. und 10. zurücknimmt.
Beiden Parteien wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses gegeben.
II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 58.000 € festgesetzt.
A.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|