BVerwG - Urteil vom 21.03.2013
3 C 13.12 (3 C 3.10)
Normen:
MOG § 14 Abs. 1; VwVfG § 49a Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Köln, vom 25.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 4803/07

Entstehen von Ansprüchen auf Erstattung besonderer Vergünstigungen nach dem Marktorganisationsgesetz rückwirkend in dem Zeitpunkt des Empfangs der Leistung bei Aufhebung der Bewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit

BVerwG, Urteil vom 21.03.2013 - Aktenzeichen 3 C 13.12 (3 C 3.10)

DRsp Nr. 2013/14760

Entstehen von Ansprüchen auf Erstattung besonderer Vergünstigungen nach dem Marktorganisationsgesetz rückwirkend in dem Zeitpunkt des Empfangs der Leistung bei Aufhebung der Bewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit

Der Senat hält daran fest, dass Ansprüche auf Erstattung besonderer Vergünstigungen nach dem Marktorganisationsgesetz - MOG - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Empfangs der Leistung entstehen und damit gemäß § 14 Abs. 1 MOG ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen sind, wenn deren Bewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird (wie Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 S. 1 <Rn. 36 ff.>). Die Möglichkeit, im Ermessenswege von der Geltendmachung eines Zinsanspruchs abzusehen (§ 49a Abs. 3 Satz 2 VwVfG), findet im Rahmen der Zinspflicht des § 14 Abs. 1 MOG keine Anwendung.

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. November 2009 wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

MOG § 14 Abs. 1; VwVfG § 49a Abs. 3 S. 2;

Gründe

I

Die Beteiligten streiten über die Verzinsung einer bestandskräftigen Rückforderung von Lagerkostenvergütungen.