Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. November 2009 wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I
Die Beteiligten streiten über die Verzinsung einer bestandskräftigen Rückforderung von Lagerkostenvergütungen.
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