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2000
Sonstige
OVG/VGH
OVG Nordrhein-Westfalen
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 31.01.2000
15 A 290/00
Normen:
KAG
§
8
Abs.
7
S. 1;
Fundstellen:
BauR 2000, 1909 (Ls)
ZfBR 2001, 351
Entstehung der Beitragspflicht
OVG Nordrhein-Westfalen,
Beschluß
vom 31.01.2000
- Aktenzeichen 15 A 290/00
DRsp Nr. 2001/3395
Entstehung der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht nach dem
KAG
entsteht nicht erst mit vollständiger Berechenbarkeit aufgrund Eingangs der letzten Unternehmerrechnung.
Normenkette:
KAG
§
8
Abs.
7
S. 1;
Fundstellen
BauR 2000, 1909 (Ls)
ZfBR 2001, 351
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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