VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 10.07.1972
II 529/72
Normen:
BBauG § 2 Abs. 2; BBauG § 8 Abs. 2;

Entwicklung des Bebauungs- aus dem Flächennutzungsplan; Anforderungen an einen Flächennutzungsplan; Erforderlichkeit eines Bebauungsplans

VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.07.1972 - Aktenzeichen II 529/72

DRsp Nr. 2009/19100

Entwicklung des Bebauungs- aus dem Flächennutzungsplan; Anforderungen an einen Flächennutzungsplan; Erforderlichkeit eines Bebauungsplans

1. Ein "Stadtentwicklungsplan", der in keinem förmlichen Verfahren nach dem Bundesbaugesetz aufgestellt worden ist, ist kein Flächennutzungsplan. 2. Wenn ein neues Baugebiet von erheblicher Größe am Stadtrand ausgewiesen werden soll, ist ein Bebauungsplan erforderlich im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BBauG. 3. Wenn genügend Zeit für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans vorhanden ist, dann muß dessen Ausarbeitung abgewartet werden; die vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplans ist dann nicht zwingend erforderlich.

Normenkette:

BBauG § 2 Abs. 2; BBauG § 8 Abs. 2;