Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der die Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - S. vom 9. Mai 2018 (Az.) abgeändert.
Dem Kindesvater wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt A. bewilligt.
Die nach den §§
1.
Nach der im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage hat die Rechtsverfolgung der Antragstellerin hinreichende Aussicht auf Erfolg, §§
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