Erfolgsaussichten eines dritten Verlängerungsantrages
BGH, Beschluß vom 04.07.1996 - Aktenzeichen VII ZB 14/96
DRsp Nr. 1996/30017
Erfolgsaussichten eines dritten Verlängerungsantrages
»Der Anwalt, der eine dritte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit dem Hinweis auf eine fehlende Information von seiner plötzlich schwer erkrankten Partei begehrt, kann jedenfalls dann nicht mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer Bewilligung rechnen, wenn weder dem Antrag noch den Prozeßakten ein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen ist, er sei auf eine Information angewiesen.«