LG Bielefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 392/90
Erfüllung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek durch Stellung einer Bürgschaft im Werklohnprozess
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.1992 - Aktenzeichen 26 U 132/92
DRsp Nr. 2006/6462
Erfüllung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek durch Stellung einer Bürgschaft im Werklohnprozess
»Eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek ist grundsätzlich nicht schon dann aufzuheben, wenn der Besteller im Werklohnprozeß eine selbstschuldnerische Bürgschaft stellt.«