I.
Der Senat hat durch Urteil vom 13.09.1990 die damalige Klägerin - und jetzige Schuldnerin auf die Widerklage der Beklagten und jetzigen Gläubiger verurteilt, an einer von der Klägerin für die Beklagten errichteten Stahlhalle in ... verschiedene Mängel entsprechend den gutachterlichen Feststellungen des Sachverständigen ... in einem vorausgegangenen Beweissicherungsverfahren zu beseitigen.
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