VGH Hessen, Urteil vom 13.04.1999 - Aktenzeichen 5 TZ 130/99
DRsp Nr. 2001/5033
Erhebung von Beiträgen für die Wasserversorgung
In einem einheitlichen Netz der Wasserversorgung ist für alle Nutzer der gleiche Beitrag unabhängig von der Höhe des konkreten Aufwandes für die Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit zu erheben.