VGH Hessen - Urteil vom 13.04.1999
5 TZ 130/99
Normen:
HessKAG § 11 Abs. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2000, 114

Erhebung von Beiträgen für die Wasserversorgung

VGH Hessen, Urteil vom 13.04.1999 - Aktenzeichen 5 TZ 130/99

DRsp Nr. 2001/5033

Erhebung von Beiträgen für die Wasserversorgung

In einem einheitlichen Netz der Wasserversorgung ist für alle Nutzer der gleiche Beitrag unabhängig von der Höhe des konkreten Aufwandes für die Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit zu erheben.

Normenkette:

HessKAG § 11 Abs. 1;
Fundstellen
NVwZ-RR 2000, 114