Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.11.2006 ergangene Schlussurteil des Landgerichts Wuppertal (Az.:
Es wird klargestellt, dass die Beklagten zu 2 bis 5 neben der Beklagten zu 1 wie Gesamtschuldner und untereinander als Gesamtschuldner haften.
Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Schlussurteil vom 02.11.2006 des Landgerichts Wuppertal (Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 1 mit den Beklagten zu 2 bis 5 wie Gesamtschuldner - die Beklagten zu 2 bis 5 untereinander als Gesamtschuldner - zu 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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