Erkundigungs- und Sicherungspflichten von Tiefbauunternehmern bezüglich der verlegten Versorgungsleitungen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2004 - Aktenzeichen I-15 U 29/04
DRsp Nr. 2005/871
Erkundigungs- und Sicherungspflichten von Tiefbauunternehmern bezüglich der verlegten Versorgungsleitungen
Hat ein Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen einer Stadt mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, so muß er äußerste Vorsicht walten assen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können.