OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.05.1997
22 U 261/96
Normen:
BGB §§ 31 823 831 ; VVG § 67 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)493b
NJW-RR 1998, 674
OLGReport-Düsseldorf 1997, 350
VersR 1999, 328

Erkundigungspflicht des Tiefbauunternehmers bei Baggerarbeiten in einem Wohnhausgarten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.1997 - Aktenzeichen 22 U 261/96

DRsp Nr. 1998/17453

Erkundigungspflicht des Tiefbauunternehmers bei Baggerarbeiten in einem Wohnhausgarten

»1. Bei Baggerarbeiten in einem Wohnhausgarten sind an die Erkundigungspflicht des Tiefbauunternehmers nach unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen nicht dieselben Anforderungen zu stellen, wie sei die Rechtsprechung für Bauarbeiten an öffentlichen Straßen entwickelt hat.2. Wenn mit Elektrokabeln zu rechnen ist, die vom Haupthaus zu einer rückwärtigen Garage und einem Gartenhaus führen, sowie damit, daß diese Kabel durch Baggerarbeiten im Garten durchtrennt und funktionsuntüchtig werden ,genügt der Tiefbauunternehmer seiner Sorgfaltspflicht durch Nachfragen bei dem Eigentümer und einem Nachbarn; er braucht nicht damit zu rechnen, daß Kabel im Haupthaus nicht fachgerecht angeschlossen sind und deshalb ein Brand entsteht.«

Normenkette:

BGB §§ 31 823 831 ; VVG § 67 ;
Fundstellen