Der Kl beauftragte die Bekl mit der Errichtung eines Wintergartens auf der vorhandenen Terrasse seines Einfamilienhauses. Die Bekl verwendete für die Dachkonstruktion Acryl-Stegplatten. In dem beheizten Wintergarten kam es zu erheblichen Schwitzwasserabtropfungen vom Dach, so daß die Wohnnutzung nur eingeschränkt möglich war. Der Kl verlangt von der Bekl Schadenersatz in Höhe von 14.486,55 DM für den Austausch der Dachelemente gegen Isolierglas.
Die zulässige Berufung hat im wesentlichen Erfolg. Die Klage ist bis auf einen Teil der geltend gemachten Zinsforderung begründet.
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