OLG Düsseldorf - Urteil vom 06.02.1998
22 U 116/97
Normen:
BGB § 635 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1998, 810
Vorinstanzen:
LG Krefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 288/96

Erkundigungspflicht des Unternehmers bei Planung und Errichtung eines Wintergartens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.1998 - Aktenzeichen 22 U 116/97

DRsp Nr. 1998/4772

Erkundigungspflicht des Unternehmers bei Planung und Errichtung eines Wintergartens

»1. Der Unternehmer, welcher einen Wintergarten plant und errichtet, muß bei dem Besteller nachfragen, ob der Wintergarten einer ganzjährigen Nutzung zu Wohnzwecken dienen soll; zumindest muß er den Besteller darauf hinweisen, für welche Zwecke ein Wintergarten mit den angebotenen Materialien genutzt werden kann.2. Ein Wintergarten, in dem es wegen nicht wärmegedämmter Dachelemente in der kalten Jahreszeit zu erheblichen Schwitzwasserabtropfungen kommt und dessen beabsichtigte Nutzung zu Wohnzwecken hierdurch eingeschränkt wird, ist mangelhaft.«

Normenkette:

BGB § 635 ;

Sachverhalt:

Der Kl beauftragte die Bekl mit der Errichtung eines Wintergartens auf der vorhandenen Terrasse seines Einfamilienhauses. Die Bekl verwendete für die Dachkonstruktion Acryl-Stegplatten. In dem beheizten Wintergarten kam es zu erheblichen Schwitzwasserabtropfungen vom Dach, so daß die Wohnnutzung nur eingeschränkt möglich war. Der Kl verlangt von der Bekl Schadenersatz in Höhe von 14.486,55 DM für den Austausch der Dachelemente gegen Isolierglas.

Entscheidungsgründe

Die zulässige Berufung hat im wesentlichen Erfolg. Die Klage ist bis auf einen Teil der geltend gemachten Zinsforderung begründet.