Erläuterungen zum ausführlichen Schiedsgutachtervertrag

Vorteile und Gefahren einer Schiedsgutachtenvereinbarung

In Teil 12/6.1 (Einführung) wurde bereits dargestellt, bei Vorliegen welcher Situation der Abschluss einer Schiedsgutachtenvereinbarung sinnvoll ist und welche Gefahren für die Beteiligten mit dem Abschluss und der Durchführung einer solchen Vereinbarung (möglicherweise) verbunden sind:

Tatsachen, keine Rechtsfragen

Gegenstand soll die Aufklärung und Feststellung bestimmter Tatsachen sein, welche von den Beteiligten hinreichend genau beschrieben werden können und welche mithilfe der besonderen technischen und wissenschaftlichen Kenntnisse einer Sachverständigen aufgeklärt werden können. Rechtsfragen wie z.B. die Auslegung von Verträgen haben in Schiedsgutachten nichts verloren!

Das schwierige Geschäft der Differenzierung zwischen Rechtsfrage und Tatsachenfrage kann den Beteiligten nicht abgenommen werden und stellt den Kern einer sinnvollen Schiedsgutachtervereinbarung dar!

Schiedsgutachten im Unterschied zu Gerichtsgutachten abschließend

Die Ergebnisse eines Schiedsgutachtens sind für alle Beteiligten der Schiedsgutachtervereinbarung bindend in einem wesentlich größerem Ausmaß, als das bei einem gerichtlichen Gutachten der Fall ist: