Dem vorstehenden Text ist nicht viel hinzuzufügen.
Art.
Es wurde viel geschrieben über die Missbrauchsmöglichkeiten, die diese Vorschrift eröffnet, und über die sogenannten Windhunde und Torpedos, die die Parteien aufgrund dieser Regelung im Prozess einsetzen können.
In dem bereits vorstehend zitierten Fall hat der EuGH entschieden, dass weder eine ausdrückliche Gerichtsstandsvereinbarung auf ein anderes Gericht noch die bekanntermaßen lange Bearbeitungs- und Prozessdauer bei dem zuerst angerufenen Gericht dazu führen können, dass bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen des Art.
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