BGH - Urteil vom 19.09.1985
III ZR 162/84
Normen:
BBauG § 40 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BGHZ 97, 1
DRsp V(527)300b-c
MDR 1986, 1003
NJW 1986, 2253
RdL 1986, 179
ZfBR 1986, 185
Vorinstanzen:
OLG Bremen,
LG Bremen,

Erlöschen des Übernahmeanspruchs

BGH, Urteil vom 19.09.1985 - Aktenzeichen III ZR 162/84

DRsp Nr. 1992/4176

Erlöschen des Übernahmeanspruchs

»Der Übernahmeanspruch des Eigentümers eines bebauten Grundstücks nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 BBauG kann nicht (mehr) geltend gemacht werden, wenn die das Grundstück betreffende fremdnützige planerische Festsetzung (hier: Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche) funktionslos wird oder wenn eine von der Gemeinde betriebene Planänderung einen Stand ("Planreife") erreicht hat, der einen hinreichend sicheren Schluß darauf zuläßt, daß das Grundstück nach Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans nicht für öffentliche Zwecke beansprucht wird.«

Normenkette:

BBauG § 40 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand: