Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. Juni 2011 wird geändert. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. November 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
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Die Kläger wenden sich gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten.
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