Eine solche Ermächtigung spricht das OLG München, NJW 1991, 893, für den Fall eines lt. Satzung gesamtvertretungsberechtigten Vereinsvorsitzenden an, fordert dafür aber, soweit eine Generalvollmacht beabsichtigt werde, eine entsprechende Satzungsänderung.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|