Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 30.08.2017, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung hat die Klägerin zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 bezeichnete Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.876,41 € festgesetzt.
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