Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 30.08.2017, Az.
Der Senat stellt der Klagepartei anheim, die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.
3.Es ist beabsichtigt, den Streitwert auf 10.456,07 € festzusetzen.
4.Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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