A. Die Parteien streiten darum, ob und in welcher Höhe der Klägerin restliche Honoraransprüche aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Architektenvertrag und der Beklagten Gegenansprüche wegen mangelhafter Leistungserbringung und vertragswidriger Arbeitsniederlegung der Klägerin zustehen.
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