OVG Niedersachsen - Beschluss vom 25.01.2007
9 LA 201/05
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3 ; NKAG § 6 Abs. 1 ; NKAG § 6 Abs. 1 Satz 1 ; NBauO §§ 5 bis 49 ; NBauO § 48 Abs. 1 Nr. 1 ; NBauO § 48 Abs. 1 Nr. 11 ; NBauO § 48 Abs. 1 Nr. 11 Satz 2 ; NBauO § 51 Abs. 2 Nr. 5 ; NBauO § 51 Abs. 1 Nr. 14 ; BauNVO § 8 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2007, 970
Vorinstanzen:
VG Osnabrück, vom 12.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 111/04

Erreichbarkeitsanforderungen, Gemeinbedarfsfläche;

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.01.2007 - Aktenzeichen 9 LA 201/05

DRsp Nr. 2008/6869

Erreichbarkeitsanforderungen, Gemeinbedarfsfläche;

»Straßenausbaubeitrag - Erreichbarkeitsanforderungen an ein Grundstück, für das der Bebauungsplan die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentliche Verwaltungen" trifft und für das zur ausgebauten Straße, die die Zweiterschließung bewirkt, ein Zu- und Abfahrtverbot durch Kraftfahrzeuge besteht.«

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3 ; NKAG § 6 Abs. 1 ; NKAG § 6 Abs. 1 Satz 1 ; NBauO §§ 5 bis 49 ; NBauO § 48 Abs. 1 Nr. 1 ; NBauO § 48 Abs. 1 Nr. 11 ; NBauO § 48 Abs. 1 Nr. 11 Satz 2 ; NBauO § 51 Abs. 2 Nr. 5 ; NBauO § 51 Abs. 1 Nr. 14 ; BauNVO § 8 ;

Gründe:

Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der "E. Straße" auf einem Teilstück südöstlich des Kreisverkehrs F./G. bis zum Haus H..

Auf dem mit seiner südwestlichen Grundstücksseite an die "E. Straße" angrenzenden - aus den Flurstücken I., J. und K. der Flur L., Gemarkung M., bestehenden - Grundstück "F. N.", für das ein Erbbaurecht zu Gunsten der Klägerin besteht, befindet sich das Amtsgericht M. mit dazugehörigen Stellplätzen. Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks mit Kraftfahrzeugen erfolgt ausschließlich über die Straße "F.". Von der E. Straße ist das Grundstück allein über zwei Fußwege erreichbar.